Die Bayerische Staatsregierung erleichtert für Flüchtlinge und Asylbewerber den Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung. Dazu heißt es aus dem Bayerischen Staatsministerium des Innern: „Bayerische Ausländerbehörden können im Rahmen ihres Ermessens besondere Integrationsleistungen berücksichtigen, wenn sie entscheiden, ob jemand eine Berufsausbildung oder Beschäftigung beginnen darf.“ Solche besonderen Leistungen sieht das Ministerium dort, wo bürgerschaftliches Engagement vorliegt, Schulnoten besonders gut oder Fortschritte beim Erwerb der deutschen Sprache offensichtlich sind.
Als Caritasverband für die Diözese Würzburg begrüße man diese Erleichterungen. „Ausbildung und Beschäftigung sind immens wichtig für die Lebensgestaltung“, betonte Würzburgs Caritasdirektorin Pia Theresia Franke. Sie sei diesbezüglich im Gespräch mit der Integrationsbeauftragten der Staatsregierung Gudrun Brendel-Fischer. Nun sei auch klar, dass Flüchtlinge, die in einer Ausbildung sind, nicht abgeschoben werden sollen. „Das schafft Sicherheit für die zumeist jungen Leute, die nach Deutschland geflohen sind. Das schafft ebenso Planungssicherheit für die ausbildenden Einrichtungen und Betriebe“, so Caritasdirektorin Franke. Besonders zu begrüßen sei die Regelung, dass schon sechs Monate vor einem geplanten Ausbildungsbeginn ein Bleiberecht eingeräumt werde und die sogenannte 3 plus 2 Regelung umgesetzt wird. Eine weitere Erleichterung und damit Sicherheit für Jugendliche, die sich in Ausbildung befinden, wird die ab 2020 geplante Beschäftigungsduldung sein. Mit dieser neuen Regelung können die betroffenen Personen einen verlässlichen Status erhalten.
Franke, Mitglied im Integrationsrat für die Caritas, begrüßt die Vorreiterrolle, die der Freistaat hier übernommen hat und hofft, dass auch andere Bundesländer nachziehen werden. Dennoch gebe es weitere Felder, die gemeinsam zu beackern seien. „Uns geht es dabei um die Kinder in den neuen Ankerzentren. Deren qualifizierte Betreuung hängt momentan völlig in der Luft.“ Leider seien die UN-Kinderrechte bislang nicht im Grundgesetz verankert, so Franke. „Die Kinder brauchen eine gute Betreuung, unabhängig von ihrem Status.“
Würzburgs Caritasdirektorin zeigte sich zuversichtlich, dass im Dialog aller Beteiligten auch diese Herausforderung gemeistert werde. „Der Bayerische Integrationsrat unter Vorsitz von Gudrun Brendel-Fischer ist am Thema dran.“
Sebastian Schoknecht